Leis­tun­gen

Kfz-Gut­ach­ter des Ruhrgebiets

Als erfah­re­ner und unab­hän­gi­ger Kfz-Gut­ach­ter bie­te ich Ihnen eine schnel­le und unkom­pli­zier­te Rege­lung Ihres Scha­dens­falls. Vor Ort erklä­re ich Ihnen, was Sie zu Ihrem Vor­teil unter­neh­men können.

 

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Kfz-Gutachten

KFZ-Gut­ach­ten

Kfz-Unfall­gut­ach­ten mit Schadensbewertung

Nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Ver­kehrs­un­fall mit Ihrem Fahr­zeug benö­ti­gen Sie grund­sätz­lich ein Kfz-Scha­den­gut­ach­ten. Dar­in wird die genaue Höhe des Scha­dens im Detail auf­ge­lis­tet. Die­ses Kfz-Scha­den­gut­ach­ten rei­chen Sie bei der geg­ne­ri­schen Kfz-Ver­si­che­rung ein, weil Sie nur hier­durch an Ihren Scha­dens­er­satz her­an­kom­men. Grund­sätz­lich über­nimmt die geg­ne­ri­sche Kfz-Ver­si­che­rung die Kos­ten für die­ses Kfz-Schadengutachten.

Fol­gen­des hält das KFZ-Gut­ach­ten fest

– Wie­der­be­schaf­fungs­wert
– Nut­zungs­aus­fall­ent­schä­di­gung
– Mer­kan­ti­le Wert­min­de­rung
– Repa­ra­tur­kos­ten
– Reparaturdauer

Ihr gutes Recht

Der Gesetz­ge­ber gibt Ihnen das Recht auf einen frei­en und unab­hän­gi­gen Kfz-Gut­ach­ter. Ich erstel­le Ihnen ein Kfz-Gut­ach­ten mit Scha­dens­be­wer­tung, ermitt­le die not­wen­di­gen Repa­ra­tur­kos­ten sowie die vor­aus­sicht­li­che Dau­er der Reparatur.

Wei­te­re Ansprüche

Neben den Kos­ten wie Repa­ra­tur gibt es noch wei­te­re Ansprü­che, wel­che Sie gegen die Kfz-Ver­si­che­rung gel­tend machen kön­nen, wenn Sie unver­schul­det in einen Ver­kehrs­un­fall gera­ten sind.

Mei­ne Leis­tun­gen für Sie
  • Erstel­lung eines Kfz-Gutachtens
  • Scha­dens­be­wer­tung
  • Durch­set­zung Ihrer Ansprüche
  • Erstel­lung eines Kos­ten­vor­anschla­ges bei Schä­den unter der Baga­tell­scha­den­gren­ze (ca. 1000,- €), wel­chen Sie der Kfz-Ver­si­che­rung als Nach­weis über die Scha­den­hö­he vor­le­gen können.
Kostenvoranschlag

Kos­ten­vor­anschlag

Kfz-Gut­ach­ten oder Kos­ten­vor­anschlag – was ist besser?

Sie haben die Wahl

Wenn Sie ohne Schuld in einen Ver­kehrs­un­fall ver­wi­ckelt wur­den, haben Sie ein Anrecht auf eine Scha­dens­re­gu­lie­rung durch die Kfz-Ver­si­che­rung des Unfall­geg­ners. Damit Sie die­se Ansprü­che gel­tend machen kön­nen, müs­sen Sie den Scha­den bezif­fern kön­nen. Dafür haben Sie die Wahl zwi­schen einem Kfz-Gut­ach­ten und einem Kos­ten­vor­anschlag. Ich erklä­re Ihnen, wann Sie wel­che Opti­on bevor­zu­gen soll­ten und wel­che Leis­tun­gen die jewei­li­ge Opti­on enthält.

Der Unter­schied zwi­schen einem Kfz-Gut­ach­ten und einem Kostenvoranschlag

Ein Kos­ten­vor­anschlag ist so etwas wie die abge­speck­te Vari­an­te eines Kfz-Gut­ach­tens. Einen Kos­ten­vor­anschlag erstel­le ich selbst­ver­ständ­lich deut­lich güns­ti­ger und schnel­ler als ein Kfz-Gut­ach­ten. Die­ser bezieht sich aber nur auf die zu erwar­ten­den Repa­ra­tur­kos­ten. Dabei ist außer­dem zu beach­ten, dass der von einer Kfz-Werk­statt erstell­te Kos­ten­vor­anschlag immer nur eine sub­jek­ti­ve Ein­schät­zung der Kos­ten sein kann. So zieht die Werk­statt, die den Kos­ten­vor­anschlag erstellt, einen geschätz­ten Stun­den­lohn für die Berech­nung her­an. Es kommt aber häu­fig vor, dass Kfz-Ver­si­che­run­gen die­sen Kos­ten­vor­anschlag anzwei­feln. Sie unter­stel­len der Kfz-Werk­statt die Rech­nung höher anzu­set­zen als sie eigent­lich ist. Um die­se Pro­ble­me zu ver­mei­den, lohnt es sich, den Kos­ten­vor­anschlag von einem unab­hän­gi­gen Kfz-Sach­ver­stän­di­gen erstel­len zu lassen.

Die Vor­tei­le eines Kfz-Gut­ach­tens gegen­über eines Kostenvoranschlags

Als Grund­la­ge für die Scha­dens­ab­wick­lung zieht man meist ein Kfz-Gut­ach­ten her­an, das nur von einem aner­kann­ten Kfz-Sach­ver­stän­di­gen erstellt wer­den darf. Die Kos­ten, die der Kfz-Sach­ver­stän­di­ge für das Kfz-Gut­ach­ten auf­ruft, trägt die Kfz-Ver­si­che­rung des Unfall­geg­ners. Dabei kön­nen Sie sel­ber ent­schei­den, wel­chen Kfz-Sach­ver­stän­di­gen Sie mit dem Erstel­len des Kfz-Gut­ach­tens betrau­en möch­ten. Im Gegen­satz zu einem Kos­ten­vor­anschlag beinhal­tet ein Kfz-Gut­ach­ten fol­gen­de, für die Scha­dens­re­gu­lie­rung rele­van­te Punkte:

 

  • Nutzungsausfallentschädigung/Mietwagenkosten: Wenn Sie Ihr Auto nach einem unver­schul­de­ten Unfall nicht nut­zen kön­nen, steht Ihnen eine Ent­schä­di­gung zu. Sie kön­nen sich dabei für einen Miet­wa­gen mit Kos­ten­über­nah­me ent­schei­den, oder Sie erhal­ten eine Nut­zungs­aus­fall­ent­schä­di­gung für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahr­zeug nicht nut­zen können.
  • Wie­der­be­schaf­fungs­wert: In einem Kfz-Gut­ach­ten legt man die Sum­me fest, die auf­ge­wen­det wer­den müss­te, um ein Fahr­zeug zu kau­fen, das den glei­chen Wert wie Ihr Fahr­zeug vor dem Unfall hat.
  • Rest­wert: Der Rest­wert ist die Sum­me, zu der Sie Ihr Fahr­zeug nach dem Unfall noch ver­kau­fen könn­ten. Die­ser Wert spielt beson­ders dann eine Rol­le, wenn es sich um einen Total­scha­den handelt.
  • Mer­kan­ti­le Wert­min­de­rung: Die mer­kan­ti­le Wert­min­de­rung ist eine theo­re­ti­sche Min­de­rung. Es han­delt sich um die Dif­fe­renz aus dem, was das Fahr­zeug bei einem Wie­der­ver­kauf ohne den Unfall wert wäre und dem, was das Fahr­zeug nun wert ist. Die­se Dif­fe­renz steht Ihnen zu. Soll­ten Sie die­se Ansprü­che nicht mit einem pro­fes­sio­nel­len Kfz-Gut­ach­ten eines Kfz-Sach­ver­stän­di­gen gel­tend machen, kann sich der Scha­den, der Ihnen ent­steht, auf meh­re­re tau­send Euro belaufen.
Wann ist ein Kos­ten­vor­anschlag zu bevorzugen?

In fast allen Fäl­len ist es rat­sam, nach einem Unfall ein Kfz-Gut­ach­ten erstel­len zu las­sen. Die ein­zi­ge Aus­nah­me besteht dann, wenn Ihr Fahr­zeug ledig­lich einen Baga­tell­scha­den davon­ge­tra­gen hat. Ein Baga­tell­scha­den liegt dann vor, wenn die Scha­dens­sum­me unter 1.000€ liegt. In die­sen Fäl­len über­nimmt die geg­ne­ri­sche Kfz-Ver­si­che­rung nicht die Kos­ten für ein umfang­rei­ches Kfz-Gut­ach­ten eines Kfz-Sach­ver­stän­di­gen, da die Kos­ten hier­für einen Ver­stoß gegen die Scha­den­min­de­rungs­pflicht dar­stel­len. Die Kos­ten für einen Kos­ten­vor­anschlag muss die Kfz-Ver­si­che­rung nach § 91 Absatz 1 der Zivil­pro­zess­ord­nung hin­ge­gen übernehmen.

Schadenregulierung

Scha­den­re­gu­lie­rung

Scha­den­re­gu­lie­rung nach einem Unfall

Pro­fes­sio­nel­le Hil­fe eines Kfz-Gutachters

Als Kfz-Gut­ach­ter bie­te ich Ihnen pro­fes­sio­nel­le Hil­fe bei der Scha­dens­re­gu­lie­rung . Dafür über­neh­me ich die Kor­re­spon­denz mit der geg­ne­ri­schen Kfz-Ver­si­che­rung. Bei der Scha­den­fest­le­gung beru­fe ich mich auf das Kfz-Gut­ach­ten, das ich für Sie erstel­le. Hier wird die Höhe des Scha­dens im Detail auf­ge­lis­tet. Für die Berech­nung bezie­he ich ver­schie­de­ne Fak­to­ren mit ein. Die­se sind:

  • Wie­der­be­schaf­fungs­wert
  • Nut­zungs­aus­fall­ent­schä­di­gung oder
  • Kos­ten eines Mietwagens
  • Mer­kan­ti­le Wertminderung
  • Repa­ra­tur­kos­ten
  • Repa­ra­tur­dau­er

Basie­rend auf die­sem Kfz-Gut­ach­ten sor­ge ich dafür, dass Sie auf außer­ge­richt­li­chem Wege Ihre Scha­dens­er­satz­an­sprü­che erhal­ten. Inzwi­schen pas­siert es immer häu­fi­ger, dass Kfz-Ver­si­che­run­gen ein­ge­reich­te Kfz-Gut­ach­ten von exter­nen Fir­men auf ihre Plau­si­bi­li­tät prü­fen las­sen. Dar­auf­hin kommt es nicht sel­ten zu Strei­chun­gen eini­ger der auf­ge­lis­te­ten Kos­ten­punk­te. Ich gehe mit Ihnen die ein­zel­nen Strei­chun­gen durch und ver­mitt­le Ihnen im Fal­le nicht berech­tig­ter Strei­chun­gen einen Rechts­an­walt für Verkehrsrecht.

Tipp: Auch wenn die Kfz-Ver­si­che­rung des Unfall­geg­ners schon einen ande­ren Kfz-Gut­ach­ter beauf­tragt hat, haben Sie als Geschä­dig­ter in einem Kfz-Haft­pflicht­fall das Recht, einen eige­nen Kfz-Gut­ach­ter mit der Bewer­tung der Scha­dens­an­sprü­che zu betrau­en. Die Kos­ten für das Kfz-Gut­ach­ten sind als Scha­dens­po­si­ti­on erstattungspflichtig.

Die Repa­ra­tur bei der Scha­den­re­gu­lie­rung nach einem Unfall

Als Geschä­dig­ter eines Ver­kehrs­un­falls kön­nen Sie sich bis zu 130% des Wie­der­be­schaf­fungs­wer­tes erstat­ten las­sen. Bei der Abrech­nung der
Repa­ra­tur­kos­ten haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie las­sen den Scha­den fik­tiv abrech­nen, dabei erhal­ten Sie, basie­rend auf einem Kfz-Gut­ach­ten, den Geld­wert, den eine Repa­ra­tur kos­ten würde.
  • Sie las­sen Ihr Auto in einer Kfz-Werk­statt Ihrer Wahl repa­rie­ren und rei­chen die Rech­nung bei der Kfz-Ver­si­che­rung ein. Bei der Wahl einer geeig­ne­ten Kfz-Werk­statt oder eines Lackie­rers ste­he ich Ihnen bera­tend zur Sei­te. Wäh­rend Sie Ihr Auto nicht nut­zen kön­nen, haben Sie das Recht auf ein Miet­fahr­zeug. Hier gibt es eini­ge Bedin­gun­gen: Sie müs­sen sich nach einem preis­wer­ten Ver­lei­her umse­hen und das Miet­fahr­zeug darf maxi­mal in der glei­chen Fahr­zeug­klas­se wie Ihr beschä­dig­tes Fahr­zeug lie­gen. Bei einem Total­scha­den steht Ihnen für maxi­mal drei Wochen ein Miet­fahr­zeug zu. Ger­ne ver­mitt­le ich Ihnen einen Auto­ver­mie­ter, der für Sie infra­ge kom­men­de Fahr­zeug­ty­pen führt. Wenn Sie nicht zwin­gend auf ein Fahr­zeug ange­wie­sen sind, steht es Ihnen frei, statt eines Miet­fahr­zeugs einen Nut­zungs­aus­fall gel­tend zu machen. Damit erhal­ten Sie für jeden Werk­statt­tag eine pau­scha­le Ausgleichszahlung.
Reparaturbestätigung

Repa­ra­tur­be­stä­ti­gung

Repa­ra­tur­be­stä­ti­gung für Ihr Fahrzeug

Wann benö­ti­gen Sie eine Reparaturbestätigung?
  • wenn das Fahr­zeug in Eigen­re­gie repa­riert wurde
  • wenn kei­ne geeig­ne­te Rech­nung von einer Kfz-Werk­statt vor­han­den ist
Wozu benö­ti­gen Sie eine Reparaturbestätigung?
  • als Beleg der Repa­ra­tur für die Kfz-Versicherung
  • als Grund­la­ge der Nutzungsausfallentschädigung
  • um die Kos­ten für einen Miet­fahr­zeug gel­tend zu machen
Die Kos­ten der Reparaturbestätigung

Der Geschä­dig­te hat das Recht nach einem unver­schul­de­ten Ver­kehrs­un­fall einen Kfz-Sach­ver­stän­di­gen zu beauf­tra­gen und eine Repa­ra­tur­be­stä­ti­gung anzu­fer­ti­gen. Die­se Bestä­ti­gung über die sach- und fach­ge­rech­te Repa­ra­tur des Fahr­zeugs dient Ihnen dazu, die Nut­zungs­ent­schä­di­gung bei der geg­ne­ri­schen Kfz-Ver­si­che­rung gel­tend zu machen. Die Kos­ten für die Repa­ra­tur­be­stä­ti­gung müs­sen eben­falls von der Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Unfall­geg­ners getra­gen werden.

Ihre Ansprü­che durchsetzen

Sie haben Ihr Fahr­zeug selbst repa­riert oder besit­zen kei­ne geeig­ne­te Rech­nung, wel­che Ihnen als Beleg bei der Kfz-Ver­si­che­rung für die Repa­ra­tur dient, um Ihre Ansprü­che auf Nut­zungs­aus­fall­ent­schä­di­gung oder Miet­fahr­zeug­kos­ten gel­tend zu machen? Dann dient Ihnen eine Bestä­ti­gung für die durch­ge­führ­te Repa­ra­tur von mir als Kfz-Gut­ach­ter, um Ihre Ansprü­che bei der geg­ne­ri­schen Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung durchzusetzen.

Kfz-Gut­ach­ter Sofort­hil­fe 

Beauf­tra­gen Sie mich als Ihren unab­hän­gi­gen KFZ-Gut­ach­ter. Dann erhal­ten Sie In kür­zes­ter Zeit mei­ne zuver­läs­si­ge Hil­fe direkt vor Ort.

Direkt anru­fen: 0157–37198766