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Häufig gestellte Fragen
Darf ich mir einen Rechtsanwalt meiner Wahl suchen? Was kostet mich dieser?
Sie dürfen sich einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl nehmen. Das ist auch sehr ratsam, da Kfz-Versicherungen gerne versuchen, die im Kfz-Gutachten aufgelisteten Kosten zu drücken. Als Geschädigter in einem unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden, bekommt der Geschädigte die Rechtsanwaltskosten von der einzutretenden Kfz-Versicherung des Schädigers erstattet. Sie sollten darauf achten, dass Ihr Rechtsanwalt im Bereich Verkehrsrecht spezialisiert ist. Sollten Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren, damit ich Ihnen jemand in Ihrer Nähe empfehlen kann. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann zusätzliche Ansprüche, welche nicht im Kfz-Gutachten aufgelistet sind, z.B. Schmerzensgeld oder Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall, bei der gegnerischen Kfz-Versicherung geltend machen.
Kfz Wertminderung – ab wann ist mein Fahrzeug ein Unfallfahrzeug?
Wenn Ihr Fahrzeug bei einem Wiederverkauf als Unfallfahrzeug gelistet wird, werden Sie geringere Erlöse für Ihr Fahrzeug erzielen. Aber wann wird ein Fahrzeug zu einem Unfallfahrzeug? Reicht es schon, wenn Ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz durch einen Einkaufswagen einen Lackschaden erleidet, der beseitigt werden müsste?
Eine eindeutige gesetzliche Regelung, ab wann eine Fahrzeug als nicht mehr unfallfrei gilt, gibt es nicht. Als Bemessungsgrundlage kann ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06) herangezogen werden. in dem heißt es, dass der Verkäufer den potenziellen Käufer über jeden Schaden aufklären muss, der über einen Bagatellschaden hinausgeht. Der BGH definiert Bagatellschäden als „ganz geringfügige, (äußere Lack-) Schäden“. Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs muss der Käufer mit solchen Gebrauchsspuren rechnen, daher sind diese nicht mitteilungspflichtig. Zwischen einem meldepflichtigen Unfallschaden und einem Bagatellschaden liegen jedoch oft nur Nuancen, deshalb lohnt es sich stets einen Kfz-Sachverständigen zurate zu ziehen.
Was ist eine Merkantile Wertminderung?
Die Merkantile Wertminderung ist eine theoretische Minderung. Nach einem Unfall muss eingeschätzt werden, was das Fahrzeug bei einem Wiederverkauf ohne den Unfall wert wäre und was das Fahrzeug nach dem Unfall wert ist. Die Differenz aus diesen beiden Beträgen steht Ihnen zu, wenn Sie der Geschädigte bei einem Unfall sind. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied im Jahr 2016, dass es keine festgelegte Formel zur Berechnung der Merkantilen Wertminderung gibt und im Einzelfall über die passende Methode entschieden werden muss.
Was ist eine Technische Wertminderung?
Eine Technische Wertminderung eines Fahrzeugs liegt vor, wenn ein durch einen Unfall geschädigtes Fahrzeug nicht ohne Reparatur- oder Restschäden instand gesetzt werden kann. Die Technische Wertminderung kann auf einer Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit, der Betriebssicherheit, der Lebensdauer oder des optischen Gesamteindrucks beruhen. Aufgrund von modernen Reparaturtechniken kommt es aber immer seltener zu einer Technischen Wertminderung.
Was tun nach einem Kfz-Unfall wenn Sie mobil bleiben wollen?
Dieser Anspruch entsteht, wenn Ihr Fahrzeug durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall nicht weiter nutzungsfähig ist, denn Sie müssen die Kosten wie z.B. Kfz-Steuer oder Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug weiterhin bezahlen und benötigen ein Fahrzeug um weiterhin mobil bleiben zu können. Das Fahrzeug könnten Sie sich dann bei einer Autovermietung mieten. Die Nutzungsausfallentschädigung wird allerdings nur erstattet, wenn Sie für die Dauer der unfallbedingten Reparaturzeit oder bei einem Totalschaden für die Dauer der Wiederbeschaffung auf ein Mietfahrzeug verzichten. Die Höhe des Nutzungsausfalls ist in mehrere Klassen aufgeteilt und richtet sich nach dem Fahrzeugtypen, welcher zu Schaden gekommen ist. Selbstverständlich wird diese Nutzungsausfallklasse Ihres Fahrzeugs von mir im Kfz-Gutachten festgehalten.
Was bedeutet die sogenannte 130%-Regel?
Nach einem Unfall kann ein Kfz-Sachverständiger zu dem Ergebnis kommen, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, das heißt, die Reparaturkosten übersteigen die Kosten einer Neuanschaffung. Als Geschädigter haben Sie mit der 130%-Regelung die Möglichkeit Ihr Fahrzeug dennoch reparieren zu lassen und die Kosten erstattet zu bekommen. Diese Sonderregelung kann Anwendung finden, wenn die Kosten der Reparatur bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen.
Wann kommt es zum Einsatz der 130%-Regelung?
Die 130%-Regelung findet dann Anwendung, wenn Sie als Geschädigter Ihr Fahrzeug nach einem wirtschaftlichen Totalschaden behalten möchten, sei es aus emotionalen oder monetären Gründen. Auch wenn nichts gegen ein neues Fahrzeug spricht, lohnt es sich zu überprüfen, ob eine Reparatur mit der 130%-Regelung nicht doch die bessere Wahl ist. Denn der Wiederbeschaffungswert, der von einem Kfz-Gutachter der gegnerischen Kfz-Versicherung bestimmt wird, ist häufig so niedrig angesetzt, dass es schwierig ist, für diesen Betrag ein Ersatzfahrzeug zu bekommen.
Welche Voraussetzungen müssen für die 130%-Regelung erfüllt sein?
Die 130%-Regelung ist an verschiedene Kriterien geknüpft, die alle erfüllt sein müssen, um diese Sonderregelung bei der gegnerischen Kfz-Versicherung geltend zu machen.
- Das Fahrzeug muss repariert werden: Wenn das Fahrzeug nicht repariert wird, gibt es zwar auch Schadensersatz, jedoch nur über den Betrag, der dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des realisierbaren Restwertes entspricht.
- Nachweis des Integritätsinteresses: Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate nach dem Unfall weitergenutzt werden.
- Die Reparaturkosten dürfen nicht aufgeteilt werden: Möchte der Geschädigte sein Fahrzeug nach einem wirtschaftlichen Totalschaden behalten, selbst wenn die Kosten für die Reparatur über den 130% liegen, kann er die Restkosten nicht übernehmen. Es ist also nicht möglich die 130% von der gegnerischen Kfz-Versicherung zu erhalten und die restlichen Kosten für die Reparatur aus eigener Tasche zu zahlen.
- Fachgerechte Reparatur: Die Reparatur muss nach den Vorgaben eines Kfz-Sachverständigen erfolgen.
- Nachweis: Die Rechnung über den Reparaturaufwand muss bei der Kfz-Versicherung des Schädigers eingereicht werden, es kann also keine fiktive Schadenshöhe verlangt werden.
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