Leistungen
Kfz-Gutachter des Ruhrgebiets
Als erfahrener und unabhängiger Kfz-Gutachter biete ich Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Regelung Ihres Schadensfalls. Vor Ort erkläre ich Ihnen, was Sie zu Ihrem Vorteil unternehmen können.
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KFZ-Gutachten
Nach einem Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall mit Ihrem Fahrzeug benötigen Sie grundsätzlich ein Kfz-Schadengutachten. Darin wird die genaue Höhe des Schadens im Detail aufgelistet. Dieses Kfz-Schadengutachten reichen Sie bei der gegnerischen Kfz-Versicherung ein, weil Sie nur hierdurch an Ihren Schadensersatz herankommen. Grundsätzlich übernimmt die gegnerische Kfz-Versicherung die Kosten für dieses Kfz-Schadengutachten.
Folgendes hält das KFZ-Gutachten fest
– Wiederbeschaffungswert
– Nutzungsausfallentschädigung
– Merkantile Wertminderung
– Reparaturkosten
– Reparaturdauer
Ihr gutes Recht
Der Gesetzgeber gibt Ihnen das Recht auf einen freien und unabhängigen Kfz-Gutachter. Ich erstelle Ihnen ein Kfz-Gutachten mit Schadensbewertung, ermittle die notwendigen Reparaturkosten sowie die voraussichtliche Dauer der Reparatur.
Weitere Ansprüche
Neben den Kosten wie Reparatur gibt es noch weitere Ansprüche, welche Sie gegen die Kfz-Versicherung geltend machen können, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind.
Meine Leistungen für Sie
- Erstellung eines Kfz-Gutachtens
- Schadensbewertung
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Erstellung eines Kostenvoranschlages bei Schäden unter der Bagatellschadengrenze (ca. 1000,- €), welchen Sie der Kfz-Versicherung als Nachweis über die Schadenhöhe vorlegen können.

Kostenvoranschlag
Sie haben die Wahl
Wenn Sie ohne Schuld in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, haben Sie ein Anrecht auf eine Schadensregulierung durch die Kfz-Versicherung des Unfallgegners. Damit Sie diese Ansprüche geltend machen können, müssen Sie den Schaden beziffern können. Dafür haben Sie die Wahl zwischen einem Kfz-Gutachten und einem Kostenvoranschlag. Ich erkläre Ihnen, wann Sie welche Option bevorzugen sollten und welche Leistungen die jeweilige Option enthält.
Der Unterschied zwischen einem Kfz-Gutachten und einem Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist so etwas wie die abgespeckte Variante eines Kfz-Gutachtens. Einen Kostenvoranschlag erstelle ich selbstverständlich deutlich günstiger und schneller als ein Kfz-Gutachten. Dieser bezieht sich aber nur auf die zu erwartenden Reparaturkosten. Dabei ist außerdem zu beachten, dass der von einer Kfz-Werkstatt erstellte Kostenvoranschlag immer nur eine subjektive Einschätzung der Kosten sein kann. So zieht die Werkstatt, die den Kostenvoranschlag erstellt, einen geschätzten Stundenlohn für die Berechnung heran. Es kommt aber häufig vor, dass Kfz-Versicherungen diesen Kostenvoranschlag anzweifeln. Sie unterstellen der Kfz-Werkstatt die Rechnung höher anzusetzen als sie eigentlich ist. Um diese Probleme zu vermeiden, lohnt es sich, den Kostenvoranschlag von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellen zu lassen.
Die Vorteile eines Kfz-Gutachtens gegenüber eines Kostenvoranschlags
Als Grundlage für die Schadensabwicklung zieht man meist ein Kfz-Gutachten heran, das nur von einem anerkannten Kfz-Sachverständigen erstellt werden darf. Die Kosten, die der Kfz-Sachverständige für das Kfz-Gutachten aufruft, trägt die Kfz-Versicherung des Unfallgegners. Dabei können Sie selber entscheiden, welchen Kfz-Sachverständigen Sie mit dem Erstellen des Kfz-Gutachtens betrauen möchten. Im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag beinhaltet ein Kfz-Gutachten folgende, für die Schadensregulierung relevante Punkte:
- Nutzungsausfallentschädigung/Mietwagenkosten: Wenn Sie Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzen können, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Sie können sich dabei für einen Mietwagen mit Kostenübernahme entscheiden, oder Sie erhalten eine Nutzungsausfallentschädigung für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können.
- Wiederbeschaffungswert: In einem Kfz-Gutachten legt man die Summe fest, die aufgewendet werden müsste, um ein Fahrzeug zu kaufen, das den gleichen Wert wie Ihr Fahrzeug vor dem Unfall hat.
- Restwert: Der Restwert ist die Summe, zu der Sie Ihr Fahrzeug nach dem Unfall noch verkaufen könnten. Dieser Wert spielt besonders dann eine Rolle, wenn es sich um einen Totalschaden handelt.
- Merkantile Wertminderung: Die merkantile Wertminderung ist eine theoretische Minderung. Es handelt sich um die Differenz aus dem, was das Fahrzeug bei einem Wiederverkauf ohne den Unfall wert wäre und dem, was das Fahrzeug nun wert ist. Diese Differenz steht Ihnen zu. Sollten Sie diese Ansprüche nicht mit einem professionellen Kfz-Gutachten eines Kfz-Sachverständigen geltend machen, kann sich der Schaden, der Ihnen entsteht, auf mehrere tausend Euro belaufen.
Wann ist ein Kostenvoranschlag zu bevorzugen?
In fast allen Fällen ist es ratsam, nach einem Unfall ein Kfz-Gutachten erstellen zu lassen. Die einzige Ausnahme besteht dann, wenn Ihr Fahrzeug lediglich einen Bagatellschaden davongetragen hat. Ein Bagatellschaden liegt dann vor, wenn die Schadenssumme unter 1.000€ liegt. In diesen Fällen übernimmt die gegnerische Kfz-Versicherung nicht die Kosten für ein umfangreiches Kfz-Gutachten eines Kfz-Sachverständigen, da die Kosten hierfür einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht darstellen. Die Kosten für einen Kostenvoranschlag muss die Kfz-Versicherung nach § 91 Absatz 1 der Zivilprozessordnung hingegen übernehmen.

Schadenregulierung
Professionelle Hilfe eines Kfz-Gutachters
Als Kfz-Gutachter biete ich Ihnen professionelle Hilfe bei der Schadensregulierung . Dafür übernehme ich die Korrespondenz mit der gegnerischen Kfz-Versicherung. Bei der Schadenfestlegung berufe ich mich auf das Kfz-Gutachten, das ich für Sie erstelle. Hier wird die Höhe des Schadens im Detail aufgelistet. Für die Berechnung beziehe ich verschiedene Faktoren mit ein. Diese sind:
- Wiederbeschaffungswert
- Nutzungsausfallentschädigung oder
- Kosten eines Mietwagens
- Merkantile Wertminderung
- Reparaturkosten
- Reparaturdauer
Basierend auf diesem Kfz-Gutachten sorge ich dafür, dass Sie auf außergerichtlichem Wege Ihre Schadensersatzansprüche erhalten. Inzwischen passiert es immer häufiger, dass Kfz-Versicherungen eingereichte Kfz-Gutachten von externen Firmen auf ihre Plausibilität prüfen lassen. Daraufhin kommt es nicht selten zu Streichungen einiger der aufgelisteten Kostenpunkte. Ich gehe mit Ihnen die einzelnen Streichungen durch und vermittle Ihnen im Falle nicht berechtigter Streichungen einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Tipp: Auch wenn die Kfz-Versicherung des Unfallgegners schon einen anderen Kfz-Gutachter beauftragt hat, haben Sie als Geschädigter in einem Kfz-Haftpflichtfall das Recht, einen eigenen Kfz-Gutachter mit der Bewertung der Schadensansprüche zu betrauen. Die Kosten für das Kfz-Gutachten sind als Schadensposition erstattungspflichtig.
Die Reparatur bei der Schadenregulierung nach einem Unfall
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls können Sie sich bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes erstatten lassen. Bei der Abrechnung der
Reparaturkosten haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie lassen den Schaden fiktiv abrechnen, dabei erhalten Sie, basierend auf einem Kfz-Gutachten, den Geldwert, den eine Reparatur kosten würde.
- Sie lassen Ihr Auto in einer Kfz-Werkstatt Ihrer Wahl reparieren und reichen die Rechnung bei der Kfz-Versicherung ein. Bei der Wahl einer geeigneten Kfz-Werkstatt oder eines Lackierers stehe ich Ihnen beratend zur Seite. Während Sie Ihr Auto nicht nutzen können, haben Sie das Recht auf ein Mietfahrzeug. Hier gibt es einige Bedingungen: Sie müssen sich nach einem preiswerten Verleiher umsehen und das Mietfahrzeug darf maximal in der gleichen Fahrzeugklasse wie Ihr beschädigtes Fahrzeug liegen. Bei einem Totalschaden steht Ihnen für maximal drei Wochen ein Mietfahrzeug zu. Gerne vermittle ich Ihnen einen Autovermieter, der für Sie infrage kommende Fahrzeugtypen führt. Wenn Sie nicht zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen sind, steht es Ihnen frei, statt eines Mietfahrzeugs einen Nutzungsausfall geltend zu machen. Damit erhalten Sie für jeden Werkstatttag eine pauschale Ausgleichszahlung.

Reparaturbestätigung
Wann benötigen Sie eine Reparaturbestätigung?
- wenn das Fahrzeug in Eigenregie repariert wurde
- wenn keine geeignete Rechnung von einer Kfz-Werkstatt vorhanden ist
Wozu benötigen Sie eine Reparaturbestätigung?
- als Beleg der Reparatur für die Kfz-Versicherung
- als Grundlage der Nutzungsausfallentschädigung
- um die Kosten für einen Mietfahrzeug geltend zu machen
Die Kosten der Reparaturbestätigung
Der Geschädigte hat das Recht nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen und eine Reparaturbestätigung anzufertigen. Diese Bestätigung über die sach- und fachgerechte Reparatur des Fahrzeugs dient Ihnen dazu, die Nutzungsentschädigung bei der gegnerischen Kfz-Versicherung geltend zu machen. Die Kosten für die Reparaturbestätigung müssen ebenfalls von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners getragen werden.
Ihre Ansprüche durchsetzen
Sie haben Ihr Fahrzeug selbst repariert oder besitzen keine geeignete Rechnung, welche Ihnen als Beleg bei der Kfz-Versicherung für die Reparatur dient, um Ihre Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung oder Mietfahrzeugkosten geltend zu machen? Dann dient Ihnen eine Bestätigung für die durchgeführte Reparatur von mir als Kfz-Gutachter, um Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung durchzusetzen.
Kfz-Gutachter Soforthilfe
Beauftragen Sie mich als Ihren unabhängigen KFZ-Gutachter. Dann erhalten Sie In kürzester Zeit meine zuverlässige Hilfe direkt vor Ort.
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