Ver­kehrs­un­fall – was nun?

Ein Ver­kehrs­un­fall ist für die Betrof­fe­nen immer ein Schock. Umso wich­ti­ger ist es, einen küh­len Kopf zu bewah­ren. Nach­fol­gend emp­feh­le ich Ver­hal­tens­wei­sen, die Sie vor ver­meid­ba­ren Schä­den schützen.

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Wie ver­hält man sich an der Unfallstelle?

Unfallstelle absichern

1. Unfall­stel­le absichern

Wich­tig ist es, wei­te­re Schä­den so weit mög­lich ist zu ver­mei­den. Dazu gehö­ren: 

  • Warn­blin­ker einschalten
  • Warn­wes­te anziehen
  • Warn­drei­eck auf­stel­len, wenn die Unfall­stel­le nicht ohne Wei­te­res geräumt wer­den kann
  • Ver­letz­te ver­sor­gen und Ers­te Hil­fe leisten
  • Prü­fen, ob Flüs­sig­kei­ten aus den beschä­dig­ten Fahr­zeu­gen austreten
  • Feu­er­wehr oder Poli­zei rufen
  • Bei Ver­letz­ten stets die Feu­er­wehr rufen
Unfallbericht erstellen

3. Unfall­be­richt erstellen

Erstel­len Sie einen Unfall­be­richt und las­sen Sie ihn unter­schrei­ben. Jeder soll­te den Vor­druck eines Euro­päi­schen Unfall­be­rich­tes im Fahr­zeug haben, zwei Exem­pla­re, eins für Sie und eins für Ihren Unfall­geg­ner. Der Euro­päi­sche Unfall­be­richt erfasst alle Infor­ma­tio­nen, die Sie gera­de bekom­men haben, inklu­si­ve der Unfall­skiz­ze. Mit die­sen Anga­ben kön­nen alle wich­ti­gen Fra­gen zum Unfall­her­gang beant­wor­tet wer­den. Fül­len Sie bei­de For­mu­la­re aus und las­sen Sie den Unfall­be­richt von bei­den Par­tei­en unter­schrei­ben. Der Bericht ist kein Schuld­ein­ge­ständ­nis und wirkt sich auch nicht auf Ihren Kfz-Ver­si­che­rungs­schutz aus. Er dient ledig­lich als Grund­la­ge für die Klä­rung durch die Kfz-Ver­si­che­rung und kann auch gege­be­nen­falls vor Gericht her­an­ge­zo­gen werden.

Zeugen suchen

2. Infor­ma­tio­nen sammeln

Sam­meln aller wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen zum Unfall:

  • Noch wäh­rend der Siche­rung der Unfall­stel­le Zeu­gen für den Unfall suchen
  • Notie­ren der Namen und Adres­sen der Zeugen
  • Doku­men­tie­ren des Unfallhergangs
  • Aus­weis- und Fahr­zeug­pa­pie­re des Unfall­geg­ners zei­gen lassen
  • Notie­ren des Namens und der Anschrift des Fah­rers und des Hal­ters sowie das amt­li­che Kenn­zei­chen des Fahrzeugs
  • Erfra­gen der Kfz-Ver­si­che­rung des Unfall­geg­ners und sei­ne Ver­trags­num­mer, die der Kfz-Gut­ach­ter aber auch spä­ter noch her­aus­fin­den kann
  • Ort und Zeit des Unfalls festhalten
  • Fotos vom Unfall und von allen Fahr­zeu­gen erstel­len, die am Unfall betei­ligt waren
  • Detail­auf­nah­men der Schä­den, Brems­spu­ren usw. erstellen
  • Anfer­ti­gen einer Skiz­ze zum Unfallhergang
Polizei

Wann man Die Poli­zei holen sollte

Sie soll­ten unbe­dingt die Poli­zei holen, wenn:

  • der Unfall­her­gang unklar oder strit­tig ist
  • es Ver­letz­te gibt
  • Betei­lig­te unter Ein­fluss von Alko­hol oder Dro­gen stehen
  • der Unfall mög­li­cher­wei­se vor­ge­täuscht wurde
  • eine Fah­rer­flucht vorliegt
Unfallstelle absichern

1. Unfall­stel­le absichern

Wich­tig ist es, wei­te­re Schä­den so weit mög­lich ist zu ver­mei­den. Dazu gehö­ren: 

  • Warn­blin­ker einschalten
  • Warn­wes­te anziehen
  • Warn­drei­eck auf­stel­len, wenn die Unfall­stel­le nicht ohne Wei­te­res geräumt wer­den kann
  • Ver­letz­te ver­sor­gen und Ers­te Hil­fe leisten
  • Prü­fen, ob Flüs­sig­kei­ten aus den beschä­dig­ten Fahr­zeu­gen austreten
  • Feu­er­wehr oder Poli­zei rufen
  • Bei Ver­letz­ten stets die Feu­er­wehr rufen
Zeugen suchen

2. Infor­ma­tio­nen sammeln

Sam­meln aller wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen zum Unfall:

  • Noch wäh­rend der Siche­rung der Unfall­stel­le Zeu­gen für den Unfall suchen
  • Notie­ren der Namen und Adres­sen der Zeugen
  • Doku­men­tie­ren des Unfallhergangs
  • Aus­weis- und Fahr­zeug­pa­pie­re des Unfall­geg­ners zei­gen lassen
  • Notie­ren des Namens und der Anschrift des Fah­rers und des Hal­ters sowie das amt­li­che Kenn­zei­chen des Fahrzeugs
  • Erfra­gen der Kfz-Ver­si­che­rung des Unfall­geg­ners und sei­ne Ver­trags­num­mer, die der Kfz-Gut­ach­ter aber auch spä­ter noch her­aus­fin­den kann
  • Ort und Zeit des Unfalls festhalten
  • Fotos vom Unfall und von allen Fahr­zeu­gen erstel­len, die am Unfall betei­ligt waren
  • Detail­auf­nah­men der Schä­den, Brems­spu­ren usw. erstellen
  • Anfer­ti­gen einer Skiz­ze zum Unfallhergang
Unfallbericht erstellen

3. Unfall­be­richt erstellen

Erstel­len Sie einen Unfall­be­richt und las­sen Sie ihn unter­schrei­ben. Jeder soll­te den Vor­druck eines Euro­päi­schen Unfall­be­rich­tes im Fahr­zeug haben, zwei Exem­pla­re, eins für Sie und eins für Ihren Unfall­geg­ner. Der Euro­päi­sche Unfall­be­richt erfasst alle Infor­ma­tio­nen, die Sie gera­de bekom­men haben, inklu­si­ve der Unfall­skiz­ze. Mit die­sen Anga­ben kön­nen alle wich­ti­gen Fra­gen zum Unfall­her­gang beant­wor­tet wer­den. Fül­len Sie bei­de For­mu­la­re aus und las­sen Sie den Unfall­be­richt von bei­den Par­tei­en unter­schrei­ben. Der Bericht ist kein Schuld­ein­ge­ständ­nis und wirkt sich auch nicht auf Ihren Kfz-Ver­si­che­rungs­schutz aus. Er dient ledig­lich als Grund­la­ge für die Klä­rung durch die Kfz-Ver­si­che­rung und kann auch gege­be­nen­falls vor Gericht her­an­ge­zo­gen werden.

Polizei

Wann man Die Poli­zei holen sollte

Sie soll­ten unbe­dingt die Poli­zei holen, wenn:

  • der Unfall­her­gang unklar oder strit­tig ist
  • es Ver­letz­te gibt
  • Betei­lig­te unter Ein­fluss von Alko­hol oder Dro­gen stehen
  • der Unfall mög­li­cher­wei­se vor­ge­täuscht wurde
  • eine Fah­rer­flucht vorliegt

Wie geht es danach weiter?

Wenn sich der ers­te Schock nach einem Ver­kehrs­un­fall gelegt hat, sind wei­te­re Din­ge zu tun. Wenn Sie selbst schuld am Unfall sind, müs­sen Sie Ihre Kfz-Ver­si­che­rung inner­halb von einer Woche schrift­lich infor­mie­ren. Soll­ten Sie unschul­dig am Unfall sein, soll­ten Sie unbe­dingt einen unab­hän­gi­gen Kfz-Gut­ach­ter ein­schal­ten und sich einen guten Rechts­an­walt für Ver­kehrs­recht suchen. Gera­de wenn Sie einen Unfall mit einem aus­län­di­schen Fahr­zeug hat­ten, ist der Ablauf für einen Rechts­an­walt Rou­ti­ne und Sie haben weni­ger Pro­ble­me bei der Scha­dens­re­gu­lie­rung. Ihr Rechts­an­walt wird sich mit der Grü­ne Kar­te e.V. in Ver­bin­dung set­zen um einen Ansprech­part­ner der aus­län­di­schen Kfz-Ver­si­che­rung in Deutsch­land aus­fin­dig zu machen.

Ein Kfz-Gut­ach­ter sichert Ihren Anspruch auf Scha­dens­er­satz. Die Kos­ten für den Kfz-Gut­ach­ter trägt dabei die Kfz-Ver­si­che­rung des Unfall­ver­ur­sa­chers. Sie haben also kei­ne Kos­ten zu tra­gen. Ver­las­sen Sie sich im Scha­dens­fall aber nicht auf einen Kfz-Gut­ach­ter, den Ihnen die geg­ne­ri­sche Kfz-Ver­si­che­rung stel­len möch­te. Oft­mals beur­tei­len die­se den Scha­den zu Guns­ten der Kfz-Ver­si­che­rung, von der sie bezahlt werden.

Da die Höhe des Scha­dens durch einen Lai­en nicht voll­um­fäng­lich beur­teilt wer­den kann, braucht es ein Kfz-Gut­ach­ten, um Ihren Scha­dens­er­satz in vol­ler Höhe gel­tend zu machen. Als Kfz-Gut­ach­ter ste­he ich Ihnen mit mei­ner unab­hän­gi­gen und objek­ti­ven Beur­tei­lung zur Sei­te. Ich küm­me­re mich direkt vor Ort um Ihr Anlie­gen. Als Kfz-Gut­ach­ter kann ich Ihnen auch in der Scha­dens­re­gu­lie­rung zur Sei­te ste­hen. Um fest­zu­stel­len, ob ein Kfz-Gut­ach­ten wirk­lich ange­bracht ist oder wegen einer gerin­gen Scha­dens­hö­he ein Kos­ten­vor­anschlag aus­reicht, füh­re ich zunächst eine Kal­ku­la­ti­on durch. Nach­dem Sie das Geld von der geg­ne­ri­schen Kfz-Ver­si­che­rung erstat­tet bekom­men haben und Ihr Fahr­zeug repa­riert wur­de, erstel­le ich Ihre Repa­ra­tur­be­stä­ti­gung. Nur unter Vor­la­ge die­ser Beschei­ni­gung wer­den Sie die Nut­zungs­aus­fall­ent­schä­di­gung von der zum Scha­dens­er­satz ver­pflich­te­ten Kfz-Ver­si­che­rung erstat­tet bekommen.

Lesen Sie hier, mit wel­chen umfang­rei­chen Leis­tun­gen ich Ihnen zur Sei­te stehe:

Kfz-Gut­ach­ter Sofort­hil­fe 

Beauf­tra­gen Sie mich als Ihren unab­hän­gi­gen KFZ-Gut­ach­ter. Dann erhal­ten Sie In kür­zes­ter Zeit mei­ne zuver­läs­si­ge Hil­fe direkt vor Ort.

Direkt anru­fen: 0157–37198766