Verkehrsunfall – was nun?
Ein Verkehrsunfall ist für die Betroffenen immer ein Schock. Umso wichtiger ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Nachfolgend empfehle ich Verhaltensweisen, die Sie vor vermeidbaren Schäden schützen.
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Wie verhält man sich an der Unfallstelle?

1. Unfallstelle absichern
Wichtig ist es, weitere Schäden so weit möglich ist zu vermeiden. Dazu gehören:
- Warnblinker einschalten
- Warnweste anziehen
- Warndreieck aufstellen, wenn die Unfallstelle nicht ohne Weiteres geräumt werden kann
- Verletzte versorgen und Erste Hilfe leisten
- Prüfen, ob Flüssigkeiten aus den beschädigten Fahrzeugen austreten
- Feuerwehr oder Polizei rufen
- Bei Verletzten stets die Feuerwehr rufen

3. Unfallbericht erstellen
Erstellen Sie einen Unfallbericht und lassen Sie ihn unterschreiben. Jeder sollte den Vordruck eines Europäischen Unfallberichtes im Fahrzeug haben, zwei Exemplare, eins für Sie und eins für Ihren Unfallgegner. Der Europäische Unfallbericht erfasst alle Informationen, die Sie gerade bekommen haben, inklusive der Unfallskizze. Mit diesen Angaben können alle wichtigen Fragen zum Unfallhergang beantwortet werden. Füllen Sie beide Formulare aus und lassen Sie den Unfallbericht von beiden Parteien unterschreiben. Der Bericht ist kein Schuldeingeständnis und wirkt sich auch nicht auf Ihren Kfz-Versicherungsschutz aus. Er dient lediglich als Grundlage für die Klärung durch die Kfz-Versicherung und kann auch gegebenenfalls vor Gericht herangezogen werden.

2. Informationen sammeln
Sammeln aller wichtigen Informationen zum Unfall:
- Noch während der Sicherung der Unfallstelle Zeugen für den Unfall suchen
- Notieren der Namen und Adressen der Zeugen
- Dokumentieren des Unfallhergangs
- Ausweis- und Fahrzeugpapiere des Unfallgegners zeigen lassen
- Notieren des Namens und der Anschrift des Fahrers und des Halters sowie das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs
- Erfragen der Kfz-Versicherung des Unfallgegners und seine Vertragsnummer, die der Kfz-Gutachter aber auch später noch herausfinden kann
- Ort und Zeit des Unfalls festhalten
- Fotos vom Unfall und von allen Fahrzeugen erstellen, die am Unfall beteiligt waren
- Detailaufnahmen der Schäden, Bremsspuren usw. erstellen
- Anfertigen einer Skizze zum Unfallhergang

Wann man Die Polizei holen sollte
Sie sollten unbedingt die Polizei holen, wenn:
- der Unfallhergang unklar oder strittig ist
- es Verletzte gibt
- Beteiligte unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen
- der Unfall möglicherweise vorgetäuscht wurde
- eine Fahrerflucht vorliegt

1. Unfallstelle absichern
Wichtig ist es, weitere Schäden so weit möglich ist zu vermeiden. Dazu gehören:
- Warnblinker einschalten
- Warnweste anziehen
- Warndreieck aufstellen, wenn die Unfallstelle nicht ohne Weiteres geräumt werden kann
- Verletzte versorgen und Erste Hilfe leisten
- Prüfen, ob Flüssigkeiten aus den beschädigten Fahrzeugen austreten
- Feuerwehr oder Polizei rufen
- Bei Verletzten stets die Feuerwehr rufen

2. Informationen sammeln
Sammeln aller wichtigen Informationen zum Unfall:
- Noch während der Sicherung der Unfallstelle Zeugen für den Unfall suchen
- Notieren der Namen und Adressen der Zeugen
- Dokumentieren des Unfallhergangs
- Ausweis- und Fahrzeugpapiere des Unfallgegners zeigen lassen
- Notieren des Namens und der Anschrift des Fahrers und des Halters sowie das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs
- Erfragen der Kfz-Versicherung des Unfallgegners und seine Vertragsnummer, die der Kfz-Gutachter aber auch später noch herausfinden kann
- Ort und Zeit des Unfalls festhalten
- Fotos vom Unfall und von allen Fahrzeugen erstellen, die am Unfall beteiligt waren
- Detailaufnahmen der Schäden, Bremsspuren usw. erstellen
- Anfertigen einer Skizze zum Unfallhergang

3. Unfallbericht erstellen
Erstellen Sie einen Unfallbericht und lassen Sie ihn unterschreiben. Jeder sollte den Vordruck eines Europäischen Unfallberichtes im Fahrzeug haben, zwei Exemplare, eins für Sie und eins für Ihren Unfallgegner. Der Europäische Unfallbericht erfasst alle Informationen, die Sie gerade bekommen haben, inklusive der Unfallskizze. Mit diesen Angaben können alle wichtigen Fragen zum Unfallhergang beantwortet werden. Füllen Sie beide Formulare aus und lassen Sie den Unfallbericht von beiden Parteien unterschreiben. Der Bericht ist kein Schuldeingeständnis und wirkt sich auch nicht auf Ihren Kfz-Versicherungsschutz aus. Er dient lediglich als Grundlage für die Klärung durch die Kfz-Versicherung und kann auch gegebenenfalls vor Gericht herangezogen werden.

Wann man Die Polizei holen sollte
Sie sollten unbedingt die Polizei holen, wenn:
- der Unfallhergang unklar oder strittig ist
- es Verletzte gibt
- Beteiligte unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen
- der Unfall möglicherweise vorgetäuscht wurde
- eine Fahrerflucht vorliegt
Wie geht es danach weiter?
Wenn sich der erste Schock nach einem Verkehrsunfall gelegt hat, sind weitere Dinge zu tun. Wenn Sie selbst schuld am Unfall sind, müssen Sie Ihre Kfz-Versicherung innerhalb von einer Woche schriftlich informieren. Sollten Sie unschuldig am Unfall sein, sollten Sie unbedingt einen unabhängigen Kfz-Gutachter einschalten und sich einen guten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht suchen. Gerade wenn Sie einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug hatten, ist der Ablauf für einen Rechtsanwalt Routine und Sie haben weniger Probleme bei der Schadensregulierung. Ihr Rechtsanwalt wird sich mit der Grüne Karte e.V. in Verbindung setzen um einen Ansprechpartner der ausländischen Kfz-Versicherung in Deutschland ausfindig zu machen.
Ein Kfz-Gutachter sichert Ihren Anspruch auf Schadensersatz. Die Kosten für den Kfz-Gutachter trägt dabei die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers. Sie haben also keine Kosten zu tragen. Verlassen Sie sich im Schadensfall aber nicht auf einen Kfz-Gutachter, den Ihnen die gegnerische Kfz-Versicherung stellen möchte. Oftmals beurteilen diese den Schaden zu Gunsten der Kfz-Versicherung, von der sie bezahlt werden.
Da die Höhe des Schadens durch einen Laien nicht vollumfänglich beurteilt werden kann, braucht es ein Kfz-Gutachten, um Ihren Schadensersatz in voller Höhe geltend zu machen. Als Kfz-Gutachter stehe ich Ihnen mit meiner unabhängigen und objektiven Beurteilung zur Seite. Ich kümmere mich direkt vor Ort um Ihr Anliegen. Als Kfz-Gutachter kann ich Ihnen auch in der Schadensregulierung zur Seite stehen. Um festzustellen, ob ein Kfz-Gutachten wirklich angebracht ist oder wegen einer geringen Schadenshöhe ein Kostenvoranschlag ausreicht, führe ich zunächst eine Kalkulation durch. Nachdem Sie das Geld von der gegnerischen Kfz-Versicherung erstattet bekommen haben und Ihr Fahrzeug repariert wurde, erstelle ich Ihre Reparaturbestätigung. Nur unter Vorlage dieser Bescheinigung werden Sie die Nutzungsausfallentschädigung von der zum Schadensersatz verpflichteten Kfz-Versicherung erstattet bekommen.
Lesen Sie hier, mit welchen umfangreichen Leistungen ich Ihnen zur Seite stehe:
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